DaubVolk AGB §1 |
Die Anmeldung zu einem Tanzkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars. Dies gilt auch, wenn die Unterrichtsstunden nicht in Anspruch genommen werden. Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 g I/ 1 Nr. 9 BGB nicht für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wen die Dienstleistung zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines spezifischen Zeitraums erbracht werden soll. Hierunter fallen insbesondere Tanzkurse und Tanzveranstaltungen, die zu einer bestimmten Zeit, oder über einen zeitlich bestimmten Zeitraum stattfinden. |
DaubVolk AGB §2 |
Die Kursgebühren sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person inkl. GEMA. |
DaubVolk AGB §3 |
Die Kursgebühr kann mit Angabe von Teilnehmer-Name und Kurs vor der ersten Stunde auf unser Konto überwiesen werden oder von uns mittels Banklastschrift eingezogen werden. Gutscheine und Gutschriften müssen bis zur ersten Kursstunde vorgelegt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können. |
DaubVolk AGB §4 |
Gebuchte Kurse können vor Kursbeginn schriftlich gekündigt werden. Danach ist das volle Kurshonorar zu entrichten. Für gezahlte Kursgebühren wird eine Gutschrift ausgestellt, falls der Kurs aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden kann. Rückzahlungen erfolgen nicht. |
DaubVolk AGB §5 |
Kann ein Kurs nicht bis zum Ende besucht werden, wird das Resthonorar nicht gutgeschrieben. |
DaubVolk AGB §6 |
Versäumte Stunden können nur nach Absprache und nur bei vorhandener Kapazität in Parallelkursen nachgeholt werden. |
DaubVolk AGB §7 |
Wir behalten uns vor, Singlekurse mit einem großen Missverhältnis zwischen Männern und Frauen abzusagen. Ebenfalls behalten wir uns vor, bei Absage von Teilnehmern vor Kursbeginn und einem dadurch entstehenden Missverhältnis, Teilnehmer auch nach einer schriftlichen Zusage wieder aus dem Kurs herauszunehmen. Bei niedriger Kursbelegungszahl behalten wir uns vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen. Wir bemühen uns um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Herren und Damen, können dies allerdings auch auf Grund von Krankheiten und kurzfristigem Ausfall nicht garantieren. |
DaubVolk AGB §8 |
Gasttänzerregelung: In einem Singlekurs kann als Gasttänzer vom Kurshonorar befreit werden, wer die gleiche oder eine höhere Kursstufe innerhalb des letzten Jahres als zahlendes Mitglied besucht hat. Die Anmeldung als Gasttänzer erfolgt über die normale Kursanmeldung. Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht. |
DaubVolk AGB §9 |
In einem Paarkurs kann auf Anfrage eine Ermäßigung erteilt werden, wenn einer der beiden Kursteilnehmer innerhalb des letzten Jahres eine deutlich höhere Kursstufe (mindestens zwei Stufen höher) mit einem anderen Partner als zahlendes Mitglied besucht hat. |
DaubVolk AGB §10 |
Eine Teilnahme im Schülerkurs ist erst ab 13 Jahren möglich. |
DaubVolk AGB §11 |
Im Schülerkursprogramm können einzelne Kursstufen nicht übersprungen werden. |
DaubVolk AGB §12 |
Wird der vertraglich vereinbarte Clubbeitrag für die Mitgliedschaft in der Tanzschule DaubVolk Bad Kreuznach nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat die Tanzschule DaubVolk nach vorheriger angemessener Fristsetzung ein außerordentliches Kündigungsrecht. |
DaubVolk AGB §13 |
Bei Kündigung der Mitgliedschaft in der Tanzschule DaubVolk Bad Kreuznach durch das Mitglied ist eine 4wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende einzuhalten, wenn keine feste Laufzeit gebucht wurde. Kündigungen können ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen und sind in der Tanzschule DaubVolk oder beim Tanzlehrer abzugeben. Eine mündliche Abmeldung bei den Tanzlehrern genügt nicht. Bei versäumten Stunden besteht kein Anspruch auf Honorarerstattung. |
DaubVolk AGB §14 |
Wir behalten uns vor, einzelne Kurse und Clubkurse mangels Teilnehmerzahl gegen Kostenerstattung abzusagen. Als Clubkurse verstehen sich alle monatlich zu zahlende Kurse. |
DaubVolk AGB §15 |
Die Clubkurse finden ganzjährig statt. In den Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen Rheinland-Pfalz findet kein Unterricht statt. Die Clubkurse beinhalten mindesten 36 Unterichtseinheiten pro Jahr. Diese beziehen sich nicht auf einen bestimmten Wochentag. Clubtermine können mit Ankündigung aus betrieblichen Gründen, z.B. wegen Sonderveranstaltungen, ausfallen. Bei schlechten Witterungsbedingungen muß sich der Teilnehmer über einen eventuellen Ausfall informieren. |
DaubVolk AGB §16 |
Das Kursprogramm ist Welttanzprogramm und urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte, auch an Tanzschüler niedrigerer Tanzstufen der Tanzschule DaubVolk, ist untersagt. |
DaubVolk AGB §17 |
Die Haftung der Tanzschule DaubVolk beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Gebäudes der Tanzschule. Bei der Ausübung sämtlicher Aktivitäten in den Tanzschuleräumen haften wir nur für Schäden, soweit uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Für Garderobe kann nicht gehaftet werden. |
DaubVolk AGB §18 |
Das Rauchen ist in allen unseren Räumlichkeiten nicht gestattet. |
DaubVolk AGB §19 |
Von uns angefertigte Foto- und Filmaufnahmen werden durch das Betreten unserer Räumlichkeiten und oder Veranstaltungen ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben. |
DaubVolk AGB §20 |
Bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten ist wegen Infektionsgefahr das Büro unverzüglich zu benachrichtigen. |
DaubVolk AGB §21 |
Gemäß Datenschutzgesetz werden die Daten für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und selbstverständlich vertraulich behandelt. Änderungen der persönlichen Daten sind dem Büro umgehend mitzuteilen. |